FDKHB

Förderprogramm
Denkmalerhalt & Kulturtouristische Nutzung
Historischer Bauten

Kontakt

Anisha Schröder
Projektkoordinatorin Förderprogramm

Projektbüro
Pariser Platz 6
10117 Berlin

0176 68975279
a.schroeder@sgd-ev.de
www.schloesser-gaerten-deutschland.de

FÖRDERPROGRAMM 

Denkmalerhalt und Kulturtouristische Nutzung historischer Bauten

Burgen, Schlösser, historische Gärten, Herrenhäuser, Gutshöfe und ehemalige Klöster, aber auch Bürger- und Bauernhäuser, Mühlen und Scheunen sowie Industrieanlagen stellen als Zeugen unserer Vergangenheit ein einzigartiges kulturelles Erbe der deutschen Geschichte dar.

Ziel des Förderprogramms des Vereins Schlösser und Gärten in Deutschland e.V. 

Kulturdenkmäler für die Allgemeinheit zugänglicher zu machen – das ist das Ziel des Förderprogramms, bei dem der nachhaltige Tourismus im Vordergrund steht. Als Eigentümer:in oder Besitzer:in historischer Bauten können Sie sich um einen Förderzuschuss in Höhe von 20.000 bis 50.000 Euro bewerben. Durch diese finanziellen Fördermittel, die der Verein dank einer großzügigen Spende von Airbnb bereitstellen kann, sowie eine begleitende fachliche Beratung soll eine denkmalgerechte (Teil-)Sanierung der Bauwerke und die Sicherstellung sinnvoller Nutzungskonzepte für kulturtouristische Übernachtungsangebote, ermöglicht werden. Zudem sollen die damit zu erzielenden Einnahmen einen Beitrag zur Finanzierung des Erhalts des jeweiligen Denkmals darstellen.

Sowohl private Eigentümer:Innen und Besitzer:innen historischer Objekte als auch Fördervereine, Stiftungen, Kirchengemeinden oder Kommunen können so  unterstützt werden, Ihre deutschlandweit einzigartigen und geschichtsträchtigen Gebäude in einer besonderen Form erlebbar zu machen.

Kriterien für das Förderprogramm von Schlösser und Gärten in Deutschland e.V. 

Die Auswahl der unter Denkmalschutz stehenden historischen Gebäude, die im Rahmen des Förderprogramms unterstützt werden, erfolgt nach der Erfüllung folgender Kriterien:

  • Denkmalpflegerische und architektonische Besonderheiten
  • Stärkung ländlicher Regionen
  • Identitätsstiftendes Alleinstellungsmerkmal
  • Nachhaltigkeit und Klimaanpassung
  • Nutzungskonzept/ Zugänglichkeit für den Kulturtourismus

(Die Reihenfolge stellt keine Wertung da)

Bewerbungsverfahren und Auswahl für das Förderprogramm: 

Als Antragsstellende können Sie sich zweimal jährlich, im Frühjahr und im Herbst, Antragsformulare über diese Webseite des Vereins Schlösser und Gärten in Deutschland abrufen. Diese Anträge sind dann, zusammen mit den erforderlichen Unterlagen, innerhalb der angegebenen Frist elektronisch einzureichen.  Nach einer fachlichen Prüfung und Empfehlung zur Förderung durch eine Fachkommission folgt die finale Nominierung der zu fördernden Projekte durch eine Jury. Die Jury ist mit Vertreter:innen des Vereins Schlösser und Gärten in Deutschland und weiteren namhaften Persönlichkeiten und Multiplikatoren aus Politik, Medien, Kultur, Denkmalschutz und Tourismus besetzt. Diese kommen von bekannten Fachorganisationen, Verbänden und Einrichtungen, wie beispielsweise der Deutschen Stiftung Denkmalschutz (DSD), dem deutschen Nationalkomitee für Denkmalschutz (DNK), dem Deutschen Tourismusverband (DTV) und der touristischen Buchungsplattform Airbnb. Im Juni 2023 wurden die Gewinner:innen der ersten Förderrunde bekannt gegeben, derzeit befinden wir uns in der Bewerbungsphase der dritten Förderrunde, die am 12.02.2024 gestartet ist und noch bis zum 15.04.2024 läuft.

Vollständiges Förderprogramm zum Download: SGD Förderprogramm 2023

Wir freuen uns über Ihre Bewerbung!

Bewerbung

3. Bewerbungsrunde:                               12.02. – 15.04.2024

Sitzung der Fachkommission:                29.04.2024

Jurysitzung:                                                24.05.2024

Benachrichtigung Ergebnisse:              zwischen 25.05.- 03.06.2024    

  • bei dem Förderprogramm handelt es sich um ein mehrjähriges Förderprogramm 2023/24 mit jeweils 1 Förderrunde/Halbjahr
  • eine Denkmaleintragung ist Grundvoraussetzung für die Förderung
  • Unterlagen zum Nachweis der Denkmaleintragung und Genehmigung können bis einen Monat nach Bewerbungsschluss nachgereicht werden.

Bitte beachten Sie, dass beim Ausfüllen des Bewerbungsformulars keine Zwischenspeicherung möglich ist.

Daher empfehlen wir Ihnen, im Vorfeld alle relevanten Unterlagen zurechtzulegen und vorzubereiten.

 

Kriterienkatalog

Instandsetzung von denkmalgeschützten Objekten, die über architektonisch und kulturhistorisch bedeutsame Merkmale verfügen 

Die Unterkunft weist ein identitätsstiftendes Alleinstellungsmerkmal auf, ist z.B. mit einer besonderen berühmten Persönlichkeit verbunden, hat geschichtlich bedeutende Hintergründeist ganz besonders typisch für seine Region, vereintAltes“ und „Neues“ auf eine einzigartige Weise, etc.  

Historische Bauten, die von kultureller Bedeutung für die Menschen und/oder die lokale Wirtschaft der jeweiligen Region sind 

 

Instandhaltung einzigartiger historischer Kulturdenkmäler durch bauliche Maßnahmen im Sinne von Zielen der Nachhaltigkeit und Klimaanpassung auch für zukünftige Generationen 

Als Grundidee der Förderung und der nachhaltigen Nutzung zur Sicherung der Anlagen

Fragen + Antworten

  • Antragsberechtigt sind Eigentümer:innen und Besitzer:innen von denkmalgeschützten Anlagen, die die Fördervoraussetzungen erfüllen, entsprechende denkmalbedingte, bauliche Maßnahmen vorhaben und diese mit den Denkmalbehörden, sowie soweit erforderlich mit den Baubehörden vorabgestimmt oder bereits genehmigt bekommen haben.  
  • Im Schwerpunkt richtet sich das Programm an Eigentümer:innen wie Privatpersonen, Stiftungen oder Trägervereine. Bei in das Programm passenden Vorhaben können auch privatwirtschaftliche Unternehmen, Kirchengemeinden und Kommunen Anträge stellen.  
  • Sofern Besitzer:innen oder andere Nutzungsberechtige Anträge stellen, sind Einverständniserklärungen der Eigentümer:innen für die geplanten baulichen Maßnahmen sowie für die vorgesehenen Nutzungen erforderlich. 
  • die betreffenden Gebäude, Gebäudeteile oder Ausstattungen stehen unter Denkmalschutz
  • die vorgesehenen Maßnahmen und Nutzungen werden von den zuständigen Denkmalbehörden befürwortet bzw. genehmigt
  • eine positiv beschiedene Vorabstimmung oder eine bereits erteilte Genehmigung der jeweils zuständigen Denkmalbehörde
  • bei erforderlicher bauordnungsrechtlicher Genehmigung der Maßnahme, muss mindestens eine genehmigte Bauvoranfrage vorliegen
  • die Objekte müssen nach Durchführung der geförderten Maßnahme für die Öffentlichkeit zugänglich werden, zum Beispiel durch die Schaffung von Übernachtungsmöglichkeiten für Kulturtourist:innen. Die Durchführung der Maßnahmen und Einführung der neuen Nutzungen müssen innerhalb eines Zeitraums vom maximal 18 Monaten ab Bewilligung umsetzbar sein.
  • Gefördert werden Sanierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an historischen Gebäuden, für die eine Eintragung als Baudenkmal vorliegt. Förderfähig sind Maßnahmen, die im direkten Zusammenhang mit dem Denkmalerhalt stehen.
  • Die zu fördernden Sanierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen können sowohl in Hauptgebäuden, Nebengebäuden als auch in besonderen Bauten, wie Wirtschaftsgebäuden, Mühlen oder Bauten in historischen Gärten (z.B. ehemalige Gärtnerhäuser, Teehäuser etc.) durchgeführt werden.
  • Es können sowohl in sich abgeschlossene Baumaßnahmen als auch einzelne Bauabschnitte, z.B. die Instandsetzung einzelner Räume, gefördert werden
  • Erforderliche Planungsleistungen und Leistungen zur denkmalgerechten Dokumentation sind ebenfalls förderfähig
  • Maßnahmen, die nicht dem Denkmalerhalt dienen, z.B. Maßnahmen für den rein nutzungsbezogenen Ausbau oder für Inneneinrichtungen von Unterkünften, sind nicht zuwendungsfähig, können aber als Eigenanteil des Zuwendungsempfängers mit in den Anträgen und Bewilligungen berücksichtigt werden
  • In Ausnahmefällen können Neubauteile dann gefördert werden, wenn diese nachweislich für den Erhalt des Denkmals zwingend erforderlich sind. Als Nachweis ist eine Bestätigung durch einen Architekten oder die Denkmalbehörde erforderlich.
  • Für die mit der Förderung zu schaffenden Übernachtungsmöglichkeiten bietet das Programm pro Fördermaßnahme Zuschüsse zwischen 20 T€ und 50 T€ für die Finanzierung der denkmalbedingten, baulichen Maßnahmen. 
  • Die Beteiligung an den Bau-, Sanierungs- oder Restaurierungskosten erfolgt nicht nach festen Prozentsätzen. Nutzungsbezogene Ausbau- und Einrichtungskosten sind aus Gemeinnützigkeitsgründen zwar nicht direkt förderfähig, können aber als Eigenanteil mit angerechnet werden. 
  • Über die Höhe der Förderung entscheiden die oben genannten Auswahlgremien. 

 

  • Antragsstellende können zweimal jährlich, im Frühjahr und im Herbst, Antragsformulare über diese Webseite abrufen
  • Die Anträge sind, zusammen mit den erforderlichen Unterlagen, innerhalb der angegebenen Frist elektronisch einzureichen.  
  • Im ersten Schritt prüft eine Fachkommission die eingegangenen Projekte fachlich und spricht eine Empfehlung einer geeigneten Auswahl an Projekten aus.
  • Im zweiten Schritt nominiert der Programmbeirat die zur Förderung bestimmten Projekte
  • Vertreterinnen des Vereins Schlösser und Gärten in Deutschland und weitere namhafte Persönlichkeiten sowie Multiplikatoren aus Politik, Medien, Kultur, Denkmalschutz und Tourismus sind Mitglieder des Programmbeirats. Unter anderem sind dies die Deutsche Stiftung Denkmalschutz (DSD), vertreten durch den Vorstand Herrn Dr. Steffen Skudelny, das Deutschen Nationalkomitee für Denkmalschutz (DNK), vertreten durch dessen Geschäftsführerin Frau Dr. Ulrike Wendland, der Deutsche Tourismusverband (DTV), vertreten durch den Geschäftsführer Norbert Kunz, das renommierte Architekturbüro Krekeler Architekten Generalplaner, vertreten durch Herrn Dr. Achim Krekeler, und Airbnb, vertreten durch Frau Kathrin Anselm.  
  • Pro halbjährlicher Förderrunde werden 7-8 Objekte gefördert
  • Erhalten Sie in einer der Bewerbungsrunden eine Förderung, können Sie einen weiteren Antrag stellen, vorausgesetzt es handelt sich um eine andere Maßnahme
  • Sollte Ihr Förderantrag alle Kriterien erfüllen und erfolgsversprechend für eine Förderung sein, aber aufgrund der limitierten Fördersumme nicht in der aktuellen Förderrunde berücksichtigt werden können, können wir nach Absprache Ihren Antrag in der nächsten Förderrunde erneut berücksichtigen.

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